Deutschland nach 1945
Als Rechtslage Deutschlands nach 1945 wird die rechtliche Stellung des Deutschen Reiches nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht am 7./8. Mai 1945 bezeichnet. Konkret stellte sich die Frage, ob der besetzte deutsche Nationalstaat, dessen oberste Regierungsgewalt die Alliierten mit der Berliner Erklärung am 5. Juni 1945 übernommen hatten, aus staats- und völkerrechtlicher Sicht als Rechtssubjekt weiter fortbestand oder untergegangen war.
Da Staatsvolk und Staatsgebiet 1945 noch vorhanden waren, wurde im Sinne der Drei-Elemente-Lehre vor allem darüber gestritten, ob die Staatsgewalt weggefallen war.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ging vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dies 1973 und stellte fest, dass auf deutschem Boden zwei Staaten existierten, die füreinander nicht Ausland seien, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik. International blieb die Frage bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 umstritten; im Ostblock ging man nach der Gründung der beiden deutschen Staaten davon aus, dass der gesamtdeutsche Staat auch in rechtlicher Hinsicht untergegangen und nunmehr zwei Nachfolgestaaten an seine Stelle getreten seien.
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